Rechtslexikon

Abhilfeverfahren

Änderung einer Entscheidung durch die erlassende Behörde bzw. den erlassenden Richter.

Im Zivilprozess bzw. Zivilverfahren bestehen u.a. folgende Abhilfeverfahren:

Im Strafprozess ist ein Abhilfeverfahren u.a. bei der Beschwerde gemäß § 306 Abs. 2 StPO, bei der sofortigen Beschwerde gemäß § 311 Abs. 3 StPO und der Beschwerde gegen die Ablehnung der Staatsanwaltschaft auf Klageerhebung gemäß § 172 StPO vorgesehen.

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