Rechtslexikon
Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages
Gültigkeitserweiterung eines Tarifvertrages (grundsätzlich Bindungswirkung nur zwischen Tarifvertragsparteien) auf die nicht den Tarifvertragsparteien angehörenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- a)
Es muss ein wirksamer Tarifvertrag vorliegen,
- b)
die tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigen mindestens 50 % der unter den TV fallenden Arbeitnehmer und
- c)
die Allgemeinverbindlichkeit des TV liegt im öffentlichen Interesse.