Rechtslexikon
Amtsdelikte
Straftatbestände: Die § 331 f StGB werden als Straftaten im Amt bzw. Amtsdelikte bezeichnet. Sie sollen das Vertrauen der Allgemeinheit in den Staat und die Amtsführung seiner Bediensteten sichern. Zu den Amtsdelikten gehören u.a.:
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Bestechlichkeit
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Vorteilsnahme