Rechtslexikon
Anfechtung von Testamenten
Ein Testament kann unter den Voraussetzungen der §§ 2078 ff BGB angefochten werden.
Die Voraussetzungen sind:
- 1)
Vorliegen eines Anfechtungsgrundes nach § 2078 BGB und § 2079 BGB
- 2)
Anfechtungsberechtigung nach § 2080 Abs. 1 BGB : Derjenige, dem der Wegfall der Verfügung unmittelbar zustatten kommt
- 3)
Anfechtungserklärung
- 4)
Einhaltung der Anfechtungsfrist des § 2082 BGB (ein Jahr)
Die Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung folgt aus § 142 BGB.