Rechtslexikon

Anfechtung von Testamenten

Ein Testament kann unter den Voraussetzungen der §§ 2078 ff BGB angefochten werden.

Die Voraussetzungen sind:

  1. 1)

    Vorliegen eines Anfechtungsgrundes nach § 2078 BGB und § 2079 BGB

  2. 2)

    Anfechtungsberechtigung nach § 2080 Abs. 1 BGB : Derjenige, dem der Wegfall der Verfügung unmittelbar zustatten kommt

  3. 3)

    Anfechtungserklärung

  4. 4)

    Einhaltung der Anfechtungsfrist des § 2082 BGB (ein Jahr)

Die Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung folgt aus § 142 BGB.

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